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Studienordnung für das Fach Ur- und Frühgeschichte mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß § 5 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 09. Juni 1999 (GVBl. S. 331), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (GVBl. S. 416), erlässt die Friedrich-Schiller-Universität Jena auf der Grundlage der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Erlass vom 13.11.2000, Az. H4-437/563/5-9 genehmigten Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät folgende Studienordnung für das Magisterfach Ur- und Frühgeschichte; der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät hat am 22. Juli 1999 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Friedrich-Schiller-Universität Jena hat am 10. Juli 2001 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am 15. August 2001 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt. § 1 Geltungsbereich/Magistergrad (1) Auf der Grundlage der Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät regelt diese Studienordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums im Magisterhauptfach / Magister-nebenfach Ur- und Frühgeschichte. (2) Das Studium endet mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.). § 2 Studiendauer (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Zeit für die Magisterprüfung neun Semester. (2) Die Zwischenprüfung muss bis zum Ende des sechsten Semesters abgeschlossen sein, die Magisterprüfung muss bis zum Ende des 13. Semesters erstmalig abgelegt worden sein. § 3 Studienvoraussetzungen und Studiennebenleistungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterstudium ist das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. (2) Der erfolgreiche Abschluss des Studiums erfordert im Hauptfach und im Nebenfach Kenntnisse im Lateinischen im Umfang des Latinums und die Kenntnis zweier moderner Fremdsprachen. Alle entsprechenden Nachweise sind bis zur Zwischenprüfung zu erbringen. (3) Während des Studiums ist entsprechend der Magisterprüfungsordnung (Anlage 2) spätestens bis zur Magisterprüfung der Nachweis über folgende Praktika zu erbringen: - Teilnahme an 3 Ausgrabungen von insgesamt 12 Wochen Dauer im Hauptfach und von insgesamt 4 Wochen Dauer im Nebenfach. - Praktische Arbeit im Museum oder in einer vergleichbaren archäologischen Sammlung von 4 Wochen Dauer im Hauptfach. § 4 Inhalt und Ziel des Studiums (1) Die Ur- und Frühgeschichte beschäftigt sich mit den frühen Perioden der Menschheitsgeschichte bis zum Einsetzen ausreichender schriftlicher Überlieferung. Sie ist in diesem Sinne eine historische Wissenschaft. Im Gegensatz zu den anderen historischen Disziplinen bilden ihren Gegenstand die Sachaltertümer in Gestalt von Bodenfunden und bodenfesten Denkmalen. Erst in einem späten Abschnitt kommen ergänzend auch schriftliche Quellen hinzu. In methodischer Hinsicht ist die Urgeschichte daher eine archäologische Disziplin. Dies gilt weitgehend auch für die Frühgeschichte. Darunter wird derjenige Abschnitt verstanden, für den einerseits Schriftzeugnisse zwar bereits vorliegen, für dessen historische Erforschung jedoch die archäologische Überlieferung eine gleichwertige oder höhere Bedeutung hat. (2) Am Hochschulort steht nach Lehre und Forschung die Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas im Vordergrund. Die Lehreinheit wird durch das Institut für Ur- und Frühgeschichte und dessen Sammlung vertreten. (3) Wissenschaftler mit einem abgeschlossenen Studium der Ur- und Frühgeschichte sind mit der Bergung, Bewahrung, Darstellung und Auswertung archäologischer Quellen befasst. Ihr Einsatz erfolgt im Bereich der Bodendenkmalpflege, in staatlichen, regionalen oder großen kommunalen Museen, in zentralen Forschungseinrichtungen sowie an Universitäten. (4) Angesichts ihres Grundlagencharakters ist die Ur- und Frühgeschichte auch eine geeignete Partnerdisziplin als Nachbarwissenschaft für alle anderen Altertumswissenschaften, so der Alten Geschichte, der Mittelalterlichen Geschichte, der Klassischen Archäologie und der Kunstgeschichte, auch der historisch orientierten Naturwissenschaften wie Geographie, Geologie oder Paläoanthropologie. (5) Ziel des Studiums ist die Aneignung von Kenntnissen und Methoden, die zur selbständigen Arbeit auf dem Gebiet der Ur- und Frühgeschichte befähigen. (6) Dabei sollte während des Studiums eine weiterführende Aneignung von Kenntnissen, sowohl historisch als auch naturwissenschaftlich erfolgen, soweit das allgemeine Ziel dabei nicht vernachlässigt wird, denn der graduierte Berufsanfänger muss nach kurzer Einarbeitung vor Ort mit den Aufgaben eines jeden Museums oder Denkmalamtes selbständig fertig werden könne. (7) Auch wenn die Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas im Zentrum des Studiums steht, versteht es sich von selbst, dass Grundkenntnisse über die Regionen außerhalb Mitteleuropas unentbehrlich sind. So besitzt für die Altsteinzeit neben Afrika vor allem Westeuropa eine besondere Bedeutung, die europäische Jungsteinzeit ist ohne ihre Wurzeln im Vorderen Orient nicht zu verstehen, die vorrömischen Metallzeiten nicht ohne ihre Beziehungen zu den mediterranen Kulturen, und die frühgeschichtlichen germanischen und slawischen Kulturen schließlich erfordern eine Einbeziehung des Nordens und des Ostens. § 5 Aufbau des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von in der Regel vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und in das Hauptstudium von in der Regel fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt. Teile des achten und das neunte Semester sind der Magisterprüfung (Anfertigung der Magisterarbeit und Ablegung der schriftlichen und mündlichen Fachprüfungen) gewidmet. (2) Das Studienfach Ur- und Frühgeschichte kann an der Philosophischen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena als Hauptfach und als Nebenfach belegt werden. (3) Neben dem Hauptfach Ur- und Frühgeschichte sind zwei Nebenfächer nach freier Wahl zu studieren. Unter bestimmten Bedingungen kann anstelle der Nebenfächer auch ein zweites Hauptfach studiert werden. Als Nebenfächer bieten sich insbesondere an: Klassische Archäologie, Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Kunstgeschichte, Germanistik, Volkskunde/Kulturgeschichte, Biologische Anthropologie, Geographie und Geologie. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der empfohlenen Nachbarfächer auch über den Rahmen des unmittelbaren Studienplanes hinaus ist erwünscht. (4) Im Hauptfach umfasst das Grundstudium 40 SWS, das Hauptstudium ebenfalls 40 SWS. Im Nebenfach umfassen Grund- und Hauptstudium insgesamt 40 SWS. (5) Die notwendigen Kenntnisse werden über Vorlesungen, Übungen, Proseminare, Seminare und Hauptseminare vermittelt. Die Lehrgebiete umfassen die drei zeitlichen Hauptbereiche der Steinzeit, Vorrömischen Metallzeit und der Frühgeschichtlichen Zeit, sodann die Methode des Faches und Spezialthemen, insbesondere zur Geschichte früher Völker. (6) Als ausbildungsfördernd kommen Lehrgrabungen und Exkursionen hinzu. Außerhalb der Universität muss sich der Studierende Kenntnisse im Ausgrabungswesen und in der Museumstätigkeit aneignen. (7) Das Grundstudium im Hauptfach baut auf einem vier- bis fünfsemestrigen Grundkurs zur Ur- und Frühgeschichte auf. Im ersten Fachsemester ist für alle Studierenden die Teilnahme an einem Proseminar "Methoden und Hilfsmittel" obligatorisch. Weiter müssen während des Grundstudiums mindestens eine Übung zur "Formenkunde ur- und frühgeschichtlicher Objekte" sowie je ein Seminar zu einem steinzeitlichen, metallzeitlichen und frühgeschichtlichen Thema besucht werden. Im Rahmen eines dieser drei Seminare ist eine Hausarbeit anzufertigen. Dem Seminarbesuch sollte die Teilnahme an einem Proseminar vorangehen. (8) Nebenfachstudenten nehmen im Grundstudium teil an einem Proseminar "Methoden und Hilfsmittel", an einer Übung zur "Formenkunde" und an wenigstens einem Seminar aus einem der drei oben genannten zeitlichen Hauptbereiche. (9) Als Ergebnis des Grundstudiums wird von den Studierenden verlangt, dass sie über Grundkenntnisse zu den Quellen und Methoden des Faches sowie über einen Überblick zur Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas und insbesondere des deutschen Mittelgebirgsraumes verfügen. Von Hauptfachstudenten werden, den gehaltenen Lehrveranstaltungen entsprechend, schwerpunktmäßig bereits vertiefte Kenntnisse erwartet. Als Nebenfachleistung wird ein Überblick von der Altsteinzeit bis zum Frühen Mittelalter verlangt. (10) Voraussetzung für die Aufnahme des Hauptstudiums ist der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung. (11) Im Hauptstudium nehmen Hauptfachstudenten an mindestens zwei Hauptseminaren aus zwei der drei Hauptbereiche Steinzeit, Metallzeit, Frühgeschichtliche Zeit mit leistungsgerechtem Abschluss (Referat in schriftlicher Ausarbeitung) teil. Der Besuch weiterer Seminare wird empfohlen. (12) Im Verlauf des Hauptstudiums haben sich die Hauptfachstudenten eine geschlossene Kenntnis über die Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas in ihrer Gesamtheit einschließlich der Beziehungen zu den Nachbarräumen und darüber hinaus genaue Kenntnis eines zeitlichen oder räumlichen Teilgebietes, gestützt auf die Interpretation des archäologischen Materials, zu verschaffen, ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen und sich die Beherrschung und kritische Handhabung der Methoden zu eigen zu machen. (13) Studierende im Nebenfach nehmen während des Hauptstudiums an mindestens einem Hauptseminar mit leistungsgerechtem Abschluss (Referat in schriftlicher Ausarbeitung) teil. Der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen wird dringend empfohlen. Am Ende des Hauptstudiums werden allgemeine Kenntnisse der Ur- und Frühgeschichte Mitteleuropas und hierin vertiefte Kenntnisse in zwei Schwerpunktbereichen erwartet. § 6 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Gemäß Anlage 2 der Magisterprüfungsordnung sind folgende Studienleistungen zu erbringen: a) Im Grundstudium des Hauptfaches: - je ein Leistungsnachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar "Methoden und Hilfsmittel" und an einer "Übung zur Formenkunde", - je ein Leistungsnachweis über erfolgreiche Teilnahme (Referat) an einem Seminar aus jedem der drei Hauptbereiche Steinzeit, Vorrömische Metallzeit und Frühgeschichtliche Zeit, - Leistungsnachweis über eine erfolgreich durchgeführte Hausarbeit. Im Grundstudium des Nebenfaches: - je ein Leistungsnachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Proseminar "Methoden und Hilfsmittel" und an einer Übung zur "Formenkunde", - ein Leistungsnachweis über erfolgreiche Teilnahme (Referat) an einem Seminar aus einem der oben genannten drei Hauptbereiche. b) Im Hauptstudium des Hauptfaches: - je ein Leistungsnachweis über erfolgreiche Teilnahme (Referat) an einem Hauptseminar aus zwei der drei Hauptbereiche Steinzeit, Vorrömische Metallzeit oder Frühgeschichtliche Zeit. Im Hauptstudium des Nebenfaches: - ein Leistungsnachweis über erfolgreiche Teilnahme (Referat) an einem Hauptseminar. (2) Für die Gesamtheit der drei zeitlichen Hauptbereiche sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen: a) In der Zwischenprüfung des Hauptfaches: - eine Klausur von 3 Stunden Dauer, - eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer, die die Bestimmung archäologischen Materials einschließt. In der Zwischenprüfung des Nebenfaches: - ein mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer. b) In der Magisterprüfung des Hauptfaches: - eine Magisterarbeit, - eine Klausur von 4 Stunden Dauer, - eine mündliche Prüfung von 60 Minuten Dauer. In der Magisterprüfung des Nebenfaches: - eine mündliche Prüfung von 45 Minuten Dauer. (3) Neben den in Absatz 1 genannten Studienleistungen sind folgende Prüfungsvorleistungen zu erbringen: - Im Hauptfach Nachweis über die Teilnahme an 3 Exkursionen von je wenigstens 6 Tagen Dauer und Nachweis über die Teilnahme an Praktika im Gelände und im Museum (§ 3 Abs. 3) sowie Fremdsprachennachweise, davon die letzteren bis zur Zwischenprüfung (§ 3 Abs. 2). - Im Nebenfach Nachweis über die Teilnahme an Exkursionen von insgesamt wenigstens 6 Tagen Dauer und Nachweis über die Teilnahme an einer Ausgrabung (§ 3 Abs. 3) sowie Fremdsprachennachweise, davon die letzteren bis zur Zwischenprüfung (§ 3 Abs. 2). § 7 Studienberatung (1) Die einführende Beratung zum Studienfach Ur- und Frühgeschichte erfolgt im Institut für Ur- und Frühgeschichte der Friedrich-Schiller-Universität. (2) Für die Beratung in Prüfungsfragen und die Festlegung der Prüfungstermine ist in Absprache mit dem Magisterprüfungsamt der Friedrich-Schiller-Universität das Institut für Ur- und Frühgeschichte zuständig. § 8 GleichstellungsklauselStatus- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. § 9 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgenden Monats in Kraft. Der Rektor Der Dekan der Friedrich-Schiller-Universität der Philosophischen Fakultät
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